Studienpreis

Der mit 300 € dotierte Studienpreis wurde 2010 ins Leben gerufen. Mit dieser Auszeichnung soll ein zusätzlicher Anreiz für zukünftige Jurastudentinnen und Jurastudenten geschaffen werden, im Studium ihr Bestes zu geben. Der Studienpreis wird jährlich verliehen. Ausgezeichnet werden jeweils die drei besten Absolventinnen und Absolventen der Zwischenprüfung am Fachbereich Rechtswissenschaft der Justus-Liebig-Universität Gießen.

Preisträgerinnen und Preisträger 2023

  • Pauline Rumpf
  • Paul Nicolai
  • Marie Sophie Joppich

Preisträgerinnen und Preisträger 2022

  • Alina Adam
  • Rabea Benner
  • Alessandro Rizzi
  • Burak Türkmen

Preisträgerinnen und Preisträger 2021

  • Jonas Maximilian Junker
  • Luca Leon Kloft
  • Justin Lang

Preisträgerinnen und Preisträger 2020

  • Fabienne Christ
  • Marvin Lukas Giel
  • Julian Sann
  • Ella-Mi Waha

Preisträgerinnen und Preisträger 2019

  • Joshua Spannaus
  • Robert Weber
  • Jana Weckert
  • Cristina Durth

Robert Weber, Cristina Durth, Joshua Spannaus (v.l.n.r.)

Preisträgerinnen und Preisträger 2018

  • Simone Gerner
  • Kirsten Feldmann
  • Jonas Schury

Prof. Dr. Thomas Rotsch (Stellvertretender Vorsitzender der Juristischen Studiengesellschaft Gießen e.V.), Simone Gerner, Tim Philipp Holler (Lehrpreis), Lukas Paul Korn (Lehrpreis), Katharina Bleich (Lehrpreis), Kirsten Feldmann, Jonas Schury (v.l.n.r.).

Preisträgerinnen und Preisträger 2017

  • Elena Hilgers
  • Teresa Charlotte Schell
  • Charlotte Tritt

Elena Hilgers, Charlotte Tritt, Teresa Charlotte Schell, Nils Uwe Borchers (Lehrpreis), Hagen Trübenbach (Lehrpreis), Katharina Bleich (Lehrpreis) sowie Prof. Dr. Thilo Marauhn (Vorsitzender der Juristischen Studiengesellschaft Gießen e.V.) (v.l.n.r.)

Preisträgerinnen und Preisträger 2016

  • Benjamin Hiltl
  • Isabel Luh
  • Natalie Suchocki

Benjamin Hiltl, Hagen Trübenbach (Lehrpreis), Natalie Suchocki, Hagen Henny (Lehrpreis), Isabel Luh, S. Dominik Stützner (Lehrpreis) sowie Prof. Dr. Thomas Rotsch (Stellvertretender Vorsitzender der Juristischen Studiengesellschaft Gießen e.V.) (v.l.n.r.)

Preisträgerinnen und Preisträger 2015

  • Vera Strobel
  • Dennis Klein
  • Kamilla Blei, Katharina Melitta Droll und Stefanie Franz

Clara Bosch (Lehrpreis), Dennis Klein, Vera Strobel, Hagen Trübenbach (Lehrpreis), Stefanie Franz, Christoph Goerke (Lehrpreis), Katharina Melitta Droll und Kamilla Blei (v.l.n.r.)

Preisträgerinnen und Preisträger 2014

  • Christopher Henning
  • Isabell Daschmann
  • Hannah Schütz
  • Naomi Gebhard

Prof. Dr. Thilo Marauhn, Magdalena Michl (Lehrpreis), Tim Philipp Holler (Lehrpreis), Hannah Schütz, Naomi Gehard, Isabell Daschmann, Prof. Dr. Martin Gutzeit (Dekan), Christopher Henning (v.l.n.r.) (nicht abgebildet: Jessica Schröder (Lehrpreis))

Preisträgerinnen und Preisträger 2013

  • Jeannine Ann Boatright
  • Tim Philipp Holler
  • Björn Schneider

Ilja Fuchs, Faris Erkan, Prof. Dr. Martin Gutzeit (Dekan), Jan Frank Hellwig,
Prof. Dr. Christoph Benicke, Jeannine Ann Boatright (Studienpreis),
RA Volker Wagner, Björn Schneider (Studienpreis),
Tim Philipp Holler (Studienpreis)  (v.l.n.r.)

Preisträgerinnen und Preisträger 2012

  • Fabian Jacksch
  • Max Wördenweber
  • Melina Knoche

Preisträgerinnen und Preisträger 2011

  • Christian Munsch
  • Gülsemin Uzuner
  • Michael Wenzel

Dr. Frank Oehm, Gülsemin Uzuner, Christian Munsch (v.l.n.r.)

Preisträgerinnen und Preisträger 2010

  • Tiziana Raffaella Amato
  • Eva Becker
  • Philipp Köster

Dr. Dietwin Johannes Steinbach, Tiziana Raffaella
Amato, Philipp Köster, Eva Becker (v.l.n.r.)

Vergaberegeln

Der mit jeweils 300 € dotierte Preis wird an die drei Studierenden vergeben, die im Zeitraum vom 1. April des vorangehenden Jahres bis zum 31. März des Jahres der Preisverleihung die Zwischenprüfung mit den besten Ergebnissen bestanden haben. Berücksichtigt werden nur am hiesigen Fachbereich geschriebene Klausuren und bereits bekanntgegebene Klausurergebnisse. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


Ein Studierender kann den Preis nur einmal erhalten. Hat ein Studierender in einem Jahreszeitraum aufgrund bereits geschriebener sechs oder sieben Klausuren die Zwischenprüfung bestanden und erhält er/sie hierfür einen der Studienpreise, kann er/sie den Preis im nächsten Jahreszeitraum auch dann nicht erneut erhalten, wenn er/sie aufgrund der erst in diesem folgenden Jahr geschriebenen Klausuren wieder zu den besten drei Studierenden gehört.

Auf der anderen Seite kann ein Studierender, der mit sechs oder sieben Klausuren die Prüfung in einem Jahreszeitraum bestanden hat, aber mit diesen Ergebnissen in diesem Jahreszeitraum nicht zu den besten drei Studierenden gehört, den Preis erhalten, wenn er im darauffolgenden Jahreszeitraum eine oder zwei weitere Klausuren schreibt und aufgrund dieser Klausur bzw. dieser Klausuren nun zu den drei Besten dieses Jahrgangs gehört.

Für die Vergabe des Studienpreises ist die Summe der Punkte aller geschriebenen Zwischenprüfungsklausuren maßgeblich.

Beispiel:
Student Meier hat sechs Zwischenprüfungsklausuren bestanden und zwar mit
10, 11, 9, 8, 12, 10 Punkten. An zwei Klausuren hat er nicht teilgenommen.
Student Müller hat acht Zwischenprüfungsklausuren geschrieben und zwei Klausuren nicht bestanden. Er hat folgende Punktzahlen erreicht: 10, 11, 9, 8, 12, 10, 3, 2.
Studentin Schmidt hat acht Zwischenprüfungsklausuren bestanden und zwar mit
10, 11, 9, 8, 12, 10, 9, 9 Punkten.

Student Meier erreicht:60 Punkte
Student Müller erreicht:65 Punkte
Studentin Schmidt erreicht:78 Punkte

Erreichen mehrere Studierende dasselbe Ergebnis, ist eine Vergabe an mehrere Preisträgerinnen / Preisträger sowie eine Teilung des Preisgeldes möglich.

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